Unsere Hotline für Sie  089 / 24 44 98 41

Sie warten auf Ihre Verbrauchsabrechnung?

Wir bitten Sie noch um etwas Geduld. Wie alle Energieanbieter arbeiten wir derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Gaspreisbremse. Aus diesem Grund kann es aktuell zu Verzögerungen bei der Erstellung Ihrer Abrechnung kommen. Wir versichern Ihnen, dass wir alle ausstehenden Abrechnungen unverzüglich erstellen, sobald die Umsetzung abgeschlossen ist.

Unsere Energie können Sie haben!

Ihre Fragen zum Wechsel Ihres Energieversorgers beantworten wir gerne.
Die wichtigsten Antworten rund um die Energieversorgung haben wir hier für
Sie zusammengestellt.

Unsere TeleSon Energieexperten beraten Sie darüber hinaus gerne persönlich
und individuell, abgestimmt auf Ihre persönlichen Wünsche und Anforderungen.
 

Kontaktieren Sie uns.

Wissenswertes zur Mehrwertsteuersenkung

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ hat die Bundesregierung den Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 01.10.2022 bis 31.03.2024 von 19 % auf 7 % reduziert.

Wird die Mehrwertsteuersenkung bei meiner Gasrechnung berücksichtigt?
Selbstverständlich und ganz automatisch! Sie müssen sich hierfür nicht bei uns melden!
Auch eine Mitteilung des Zählerstandes ist nicht erforderlich! Die Ermittlung des ab dem 01.10.2022 anfallenden Verbrauchs erfolgt anteilig, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.

Liegt der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Mehrwertsteuersenkung zum 01.10.2022 zwischen dem Abrechnungsbeginn und Abrechnungsende Ihrer Verbrauchsrechnung, wird Ihr Verbrauch auf der Jahresrechnung rückwirkend in 2 Teillieferungen aufgeteilt:

• Teillieferung 1 für den Verbrauch bis 30.09.2022 – abzurechnen mit 19 % USt.

• Teillieferung 2 für den Verbrauch ab 01.10.2022 bis zum Ende des Ablesezeitraums – abzurechnen mit 7 % USt.

Ist der Anbieterwechsel mit Kosten verbunden? 
Nein. Der Wechsel ist für Sie kostenfrei.

Ist meine Energieversorgung trotz Anbieterwechsel sicher?
Ja. Bei einem Wechsel Ihres Anbieters besteht kein Risiko einer Versorgungsunterbrechung. Seitens der Versorger besteht eine Versorgungspflicht, die für jeden Kunden gilt. Die Versorgungssicherheit ist durch gesetzliche Rahmenbedingungen garantiert. 

Wie funktioniert der Anbieterwechsel?
Nachdem Sie sich für einen neuen Tarif entschieden hat, übernimmt der neue Anbieter alle Formalitäten: die Kündigung des bisherigen Lieferanten und die Anmeldung beim zuständigen Gasnetzbetreiber.

Wie lange dauert die Vertragsumstellung? 
Die Umstellung dauert im Regelfall drei bis sechs Wochen und ist abhängig von der Kündigungsfrist beim Vorlieferanten. Ihre Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung.

Muss ich meinen Vermieter über den Wechsel informieren?
Nein. Wenn Sie selbst Vertragspartei Ihres aktuellen Versorgers sind, brauchen Sie Ihren Vermieter im Fall eines Wechsels nicht zu informieren.

Erhalte ich ein Bestätigungsschreiben meines neuen Anbieters?
Ja. Nach erfolgreichem Versorgerwechsel erhalten Sie vor Versorgungsbeginn die Bestätigung samt Abschlagszahlung.

Ist bei einem Versorgerwechsel der Austausch des Zählers notwendig?
Nein. Bei einem Lieferantenwechsel müssen weder der Zähler noch die Leitungen erneuert oder ausgetauscht werden. 

Habe ich ein Widerrufsrecht?
Ja. Als Privatkunden haben Sie nach erfolgtem Vertragsabschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

 Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Gaspreis zusammen?
Der Gaspreis setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, die in drei großen Blöcken zusammengefasst werden können: 

Steuern, Abgaben und Umlagen

Der Anteil der Steuern, Abgaben und Umlagen, die im Endverbraucher-Preis für Erdgas enthalten sind, belaufen sich auf ca. 30%.

Netznutzungsgebühren

Die Kosten für die Netznutzung entfallen auf die Nutzung überregionaler Netze zur Verteilung des Erdgases innerhalb von Deutschland und die Nutzung der regionalen Gasnetze der Grundversorger. Insgesamt beläuft sich der Anteil der Kosten auf rund 22% des Gesamt-Bruttopreises.

Produktion und Import

Die Gaspreise sind in der Regel an die Rohölpreise gekoppelt und verändern sich entsprechend, unabhängig von den tatsächlichen Förderkosten für Gas. Der Posten für die Erzeugung und Lieferung des Erdgases ist mit rund 50% der größte Anteil im Gaspreis.

Was sind Netznutzungsentgelte?
Die Netznutzungsentgelte sind die Entgelte des jeweiligen örtlichen Netzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie.

Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis (GP) bezeichnet den fixen Preis, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch monatlich anfällt. Darin enthalten sind beispielsweise die Ablesekosten und Kosten für Betrieb und Wartung der Messstelle (Zähler) durch den Netzbetreiber.

Was ist der Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie in Cent je Kilowattstunde. Er beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängende Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern, Abgaben.

Was ist die Abschlagzahlung?
Die Abschlagszahlung ist eine Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und wird mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Was ist der Energieversorger?
Er übernimmt die Belieferung an Sie und die kaufmännische Abwicklung.

Was ist ein Grundversorger?
Er ist der Energieversorger, der jeweils die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert (EnWG, §36) und ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Gasversorgung zu übernehmen.

Was ein Netzbetreiber?
Die Netzbetreiber unterhalten eigene Netze, die von den Energieversorgern genutzt werden. Die Netzbetreiber erhalten eine Vergütung für die Bereitstellung dieser Netze. Als Kunde zahlen Sie hierfür das so genannte Netznutzungsentgelt. Dieses wird durch die Energieversorger direkt erhoben und an die Netzbetreiber gezahlt.

Service für Gaskunden
 

In diesem geschlossenen Bereich können Sie Ihren Vertrag mit der TeleSon Energie GmbH  einsehen,
sofern der Vertrag digital (z.B. über ein mobiles Endgerät) mit Ihnen  abgeschlossen wurde.
Zur Einsicht in Ihre Vertragsunterlagen loggen Sie sich bitte mit Ihren individuellen Daten ein.

Bitte beachten Sie, Verträge in Papierform sind hier nicht hinterlegt, da Sie direkt bei Vertragsabschluss 
einen Durchschlag für Ihr Unterlagen erhalten haben. Sollten Sie Fragen zum Vertrag haben,
stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

 

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